26
Apr
2007

Monopolrechte und Strafbarkeit

Das Europäische Parlament hätte beinahe ein Eigentor geschossen: Wenn - wie vorgesehen - Urheberechtsverletzungen strafbar geworden wären, dann könnte z.B. wohl Herr Merz in den Knast wandern, weil er 2006 kurzerhand eine Rede aus einem Internetmagazin "kopiert" hat. Das führt heute Peter Mühlbauer bei tp genüsslich aus. Ebenso hätten dann wohl die EU-Abgeordneten, die sich am heftigsten für Strafen einsetzen, mit mindestens einem Polizeieinsatz zu rechnen: sie verwenden auf ihren Internetseiten geklaute Bilder.
Aber das ist ja nun erstmal abgelehnt worden. Strafbarkeit wäre Internetzensur mit Androhung von Knast.
Schlimm genug ist es schon jetzt, wo mit finanziell wirksamen Abmahnungen unliebsame Artikel zensiert werden. Kritik üben kann man hierzulande nur noch, wenn man die Abmahnungskosten hinterher bezahlen kann!
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