Nichtanwendungsflop
Gesetz ist Gesetz - gleiches gilt für alle, also auch das Zugangserschwerungsgesetz, das Sperrgesetz gegen alle noch zu erwartenden unliebsamen Internetinhalte. Es ist nicht Sache der Exekutive durch einen Nichtanwendungserlass ein Gesetz außer Kraft zu setzen. Darauf weist Rechtsanwalt Thomas Stadler in seinem Blog hin.
rosawolke - 16. Okt, 12:17
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