23
Mai
2007

Eine barrierefreie Barriere

Barrierefreie Barriere

Wir haben hier häufig über die Charlottenburger Maßnahmen zur Parkerhaltung berichtet, die vor allem auf zwei Dinge abzielen: Besucher vergraulen und Geld eintreiben.
Der Chef der zuständigen Stiftung scheint über das kunsthistorische Interesse am alten Preußen hinaus sich für die obrigkeitsstaatlichen Methoden mindestens genauso zu begeistern.

Immo berichtet über ein neues Bürokratiegebilde aus dem Potsdamer Schlosspark. Uniformierte Parkwächter treiben bei ordnungswidrigem Verhalten Bußgelder ein. Was allerdings "ordnungswidriges Verhalten" ist, weiß niemand so genau. Dort gibt es z.B. eine Schiebestrecke für Radfahrer, wer nicht schiebt, wird kostenpflichtig verwarnt. Offenbar gilt dann für die restlichen Flächen: Wer nicht fährt, muss zahlen. Große Verwirrung bei den Besuchern.
Nun gibt es diese hässliche rot-weiße Sperre vor einem Eingang. Prof. Dorgerloh beeilte sich zu erklären, dass die Eingangshürde für Rollstuhlfahrer geeignet ist, mithin eine "Barrierefreie Barriere".
Ein preußisch-neudeutsches Bürokratie-Hybridmonster!

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https://klausenerplatz.twoday.net/stories/3758530/modTrackback

immo de - 23. Mai, 15:02

könnte das eine Strafe nach sich ziehen,

wenn ich auf einer nicht zugelassenen Strecke (also weder Rad- noch Schiebestrecke) mein Fahrrad trage?

Ich vermute einmal: ja! Grund: Durch das zusätzliche Gewicht des Fahrrades leiden die Beläge der heiligen Wege.

rosawolke - 23. Mai, 15:31

wenn logik noch gilt,

dann müsstest du schwerstens bestraft werden, wenn du dein fahrrad schiebst auf einem weg, der nicht ausdrücklich als schiebestrecke bezeichnet ist! tragen ist ja noch schlimmer: vom parkwächter nicht vorgesehen, also: nicht sachgemäße nutzung - muss mit hoher geldstrafe belegt werden! ;-)
immo de - 23. Mai, 16:01

nun die Frage hat einen konkreten

Hintergrund.

Wenn ich von der Schwanenbrücke Richtung Cecilienhof gehe, ist kurz vor dem Grünen Haus eine Badestelle. Aber dorthin ist weder ein Radweg noch Schiebestrecke. Ergo schultere ich pflichtgemäß das Radl, um nicht das Rad vor dem Parkeingang abzustellen (denn daran nimmt die Schlösserstiftung auch Anstoß - nur gehört ihr das Gelände an der Schwanenallee nicht).

Kurz und gut: die nächsten zwei Verstöße!
1. Baden ist verboten. Da und dort ist in der Presse zu lesen, es würde geduldet (wie schon seit Jahrzehnten, auch zu DDR-Zeiten direkt an der Mauer, Übung).
2. Klar gehe ich wie Adam in die Fluten, eben wie die übrigen Badenden dort auch. Selbst dies ist der Schlösserstiftung anstößig. Was sollen denn die Touristen denken, sie werden vergrault (die rennen zweimal um den Cecilenhof, trinken Kaffee und sitzen wieder in den klimatisierten Bus, der stinkt solange, weil der Motor läuft). Wenn die Touristen das wüßten, würden sie erst recht einmal richtig den Park betreten, vielleicht auch baden.

Käme dann wirklich ein Parkwächter, hätte er es sehr schwer wegen des Ordnungsgeldes. Greife mal einem nackten Mann (oder Frau) in die Tasche. Und ausweisen kann er sich auch nicht.

Übrigens: die beschriebenen Unarten sind nicht nur von mir, gleichfalls von vielen Potsdamern, noch mehr von Berlinern, die eben um diese Möglichkeit der naturnahen Erfrischung wissen.
rosawolke - 23. Mai, 18:23

ja, das sieht den kulturbürokraten ähnlich:

bußgelder auf wegen eintreiben, die ihnen nicht mal gehören! aarghh!!!
die sollten sich mal freuen, dass sie unsere demokratisch angeeigneten schlösser und gärten verwalten dürfen ;-)
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