Also gut
Nur wenn eine Website "geeignet ist, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen", gilt die Impressumspflicht nach dem neuen österreichischen Mediengesetz.
Kann mir bitte mal einer bestätigen, dass meine Beiträge hier absolut ungeeignet sind, jemanden zu beeinflussen?
Kann mir bitte mal einer bestätigen, dass meine Beiträge hier absolut ungeeignet sind, jemanden zu beeinflussen?
rosawolke - 26. Mai, 21:11
6 Kommentare - Kommentar verfassen - 0 Trackbacks
Internet-Paul - 26. Mai, 21:31
Bestätigung
Hiermit bestätigen wir - Opa Crackle, Tante Frieda, Cousin Klides, sowie Paul - vereint im Körper des Letztgenannten und in ihrer Gesamtheit auch Internet-Paul genannt, dem Frl. rosawolke ihre Website "Klausenerplatz und die darin enthaltenen Beiträge sind absolut und jederzeit ungeeignet auch nur einen von uns in irgendeiner Weise zu beeinflussen.
Allerdings sind wir bereits mit einem fertigen und unverrückbaren Weltbild in diese Welt eingetreten, sowie einer fest vorgefassten Meinung, was unserer Meinung (fest vorgefasst, siehe oben) nach jedoch keinerlei Bedeutung für diese Bestätigung besitzt, sondern lediglich der Ordnung halber erwähnt wird.
gez. *krikelkrakel* Internet-Paul
Allerdings sind wir bereits mit einem fertigen und unverrückbaren Weltbild in diese Welt eingetreten, sowie einer fest vorgefassten Meinung, was unserer Meinung (fest vorgefasst, siehe oben) nach jedoch keinerlei Bedeutung für diese Bestätigung besitzt, sondern lediglich der Ordnung halber erwähnt wird.
gez. *krikelkrakel* Internet-Paul
rosawolke - 26. Mai, 22:19
ahhh,
danke, ich wusste es!! auf euch ist verlass :-)
jetzt kann ich weitermachen...
jetzt kann ich weitermachen...
ruedi - 27. Mai, 13:43
Tut mir leid
aber ich fühle mich stark beeinflusst.
rosawolke - 27. Mai, 14:28
weia!
dann muss ich mich ja demnächst schwer zurückhalten bzw. ich überlege noch, wie ich den meinungsbildungsprozess hier etwas unauffälliger gestalte ;-)
dading - 27. Mai, 23:33
Du bist von dem Österreichischen Mediengesetz nicht betroffen. Es gilt nur für Personen mit Sitz in Österreich.
rosawolke - 28. Mai, 10:39
bist du sicher?
folgendes Zitat:
"Die neue Regelung betrifft jegliche Website... die Domain spielt dabei keine Rolle, entscheidend ist der österreichische Wohnsitz des Betreibers"
habe ich so verstanden, dass es reicht, wenn twoday in Österreich ansässig ist, alle dort gehosteten Seiten sind betroffen. Wenn wir anonym sind, wissen sie ja auch nicht, ob wir überhaupt Östereicher sind. Oder liege ich damit falsch?
"Die neue Regelung betrifft jegliche Website... die Domain spielt dabei keine Rolle, entscheidend ist der österreichische Wohnsitz des Betreibers"
habe ich so verstanden, dass es reicht, wenn twoday in Österreich ansässig ist, alle dort gehosteten Seiten sind betroffen. Wenn wir anonym sind, wissen sie ja auch nicht, ob wir überhaupt Östereicher sind. Oder liege ich damit falsch?
Trackback URL:
https://klausenerplatz.twoday.net/stories/721278/modTrackback