12
Mrz
2010

Verschärftes Leistungschutzrecht

Soso. Die Verleger wollen, dass Unternehmer eine Internetgebühr für Zeitungsverlage zahlen sollen.
Wäre ja schon absurd genug, wenn nicht die Begründung käme: Die besondere Leistung der Verlage besteht darin, dass sie die Rangreihenfolge von Informationen sortieren.
Hmmm. Ich als Unternehmerin möchte weder, dass jemand für mich sortiert, noch in einer Reihenfolge aufstellt. Im Gegenteil. Ich möchte mir das als unzulässige Form der Gängelung sehr verbitten. Bezahlen? Haha...

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