BfA nervt Ich AGs
Die Rentenkassen sind leer, das ist allgemein bekannt, der Spiegel berichtete gerade wieder über riesige Finanzlöcher. Aber muss deswegen die Existenz zahlreicher Ich AGs auf Spiel gesetzt werden? Existenzgründerinnen aus dem FrauenkompetenzCentrum beklagen sich darüber, dass die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) zur Zeit mit gnadenloser Härte Rentenbeiträge der frisch gegründeten Unternehmerinnen eintreibt - an Penetranz nur noch vergleichbar mit der GEZ. Nicht nur, das die Anschreiben eine unverständliche
Buchstabenwüste darstellen, es gibt jeden Bescheid nur noch mit unverschämt formulierten Rechtsmittelbelehrungen, Mahnungen und Strafandrohungen. Der gesetzliche Hintergrund des BfA-Amoklaufs ist eine Verordnung vom August 2004, nach der alle Gründer, die vom Arbeitsamt gefördert werden, in jedem Fall einen Beitrag zur gesetzlichen Rente zahlen müssen. Wer "einkommensgerecht" einzahlen will, muss mit ständigen Anfragen nach den Einkünften rechnen, weil Bürokraten sich nicht vorstellen können, das Unternehmer auch einmal einen Monat nichts einnehmen.
Es gab vor dem 1.8.2004 eine Regelung, nach der bei "einkommensgerechter" Beitragszahlung Einkommen von unter 400 Euro im Monat - ähnlich wie bei geringfügigen Einkünften von Arbeitnehmern - die Zahlungspflicht entfiel. Das waren wohl zu viele, auf die das zutraf. Jedenfalls gibt es seither ein "Gesetz zur nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Renten", nach der muss in jedem Fall gezahlt werden, auch wenn gar kein Einkommen vorhanden ist.
Da stellen sich schon einige Fragen:
Was heißt nachhaltige Rentenfinanzierung? Unternehmer sind normalerweise nicht in der Rentenversicherung. Es geht offenbar nur darum, die gegenwärtigen Rentenkassen aufzufüllen. Die Unternehmerinnen von KompetenzCentrum beklagen sich darüber, das ihnen die 78 Euro Mindestbeitrag zum Aufbau einer eigenen privaten Altervorsorge fehlen. Keine der Frauen rechnet ernsthaft damit, dass ihr "Ich AG"- Rentenbeitrag zu einer nennenswerten staatlichen Rente führt.
Existenzgründerinnen in der Startphase haben nach Abzug ihrer Kosten zum großen Teil weniger Einkommen als Arbeitslosenhilfeempfänger, sie wollen trotzdem weitermachen, weil sie die Unabhängigkeit schätzen. Warum müssen diese Frauen (Männer betrifft das in vergleichbaren Situationen natürlich genauso) jetzt ihre schon vorhandenen privaten Vorsorgefonds auflösen, um noch ihre Zwangsrentenbeiträge zahlen zu können? Das ist absurd und dient genau nicht dem Ziel einer nachhaltigen Altersvorsorge!
Buchstabenwüste darstellen, es gibt jeden Bescheid nur noch mit unverschämt formulierten Rechtsmittelbelehrungen, Mahnungen und Strafandrohungen. Der gesetzliche Hintergrund des BfA-Amoklaufs ist eine Verordnung vom August 2004, nach der alle Gründer, die vom Arbeitsamt gefördert werden, in jedem Fall einen Beitrag zur gesetzlichen Rente zahlen müssen. Wer "einkommensgerecht" einzahlen will, muss mit ständigen Anfragen nach den Einkünften rechnen, weil Bürokraten sich nicht vorstellen können, das Unternehmer auch einmal einen Monat nichts einnehmen.
Es gab vor dem 1.8.2004 eine Regelung, nach der bei "einkommensgerechter" Beitragszahlung Einkommen von unter 400 Euro im Monat - ähnlich wie bei geringfügigen Einkünften von Arbeitnehmern - die Zahlungspflicht entfiel. Das waren wohl zu viele, auf die das zutraf. Jedenfalls gibt es seither ein "Gesetz zur nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Renten", nach der muss in jedem Fall gezahlt werden, auch wenn gar kein Einkommen vorhanden ist.
Da stellen sich schon einige Fragen:
Was heißt nachhaltige Rentenfinanzierung? Unternehmer sind normalerweise nicht in der Rentenversicherung. Es geht offenbar nur darum, die gegenwärtigen Rentenkassen aufzufüllen. Die Unternehmerinnen von KompetenzCentrum beklagen sich darüber, das ihnen die 78 Euro Mindestbeitrag zum Aufbau einer eigenen privaten Altervorsorge fehlen. Keine der Frauen rechnet ernsthaft damit, dass ihr "Ich AG"- Rentenbeitrag zu einer nennenswerten staatlichen Rente führt.
Existenzgründerinnen in der Startphase haben nach Abzug ihrer Kosten zum großen Teil weniger Einkommen als Arbeitslosenhilfeempfänger, sie wollen trotzdem weitermachen, weil sie die Unabhängigkeit schätzen. Warum müssen diese Frauen (Männer betrifft das in vergleichbaren Situationen natürlich genauso) jetzt ihre schon vorhandenen privaten Vorsorgefonds auflösen, um noch ihre Zwangsrentenbeiträge zahlen zu können? Das ist absurd und dient genau nicht dem Ziel einer nachhaltigen Altersvorsorge!
rosawolke - 2. Feb, 09:31
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