5
Apr
2005

Heise Urteil

Das Landgericht München veröffentliche heute das Urteil im Fall Musikindustrie gegen den Heise Verlag. In einem Newsticker Artikel hatte Heise auf eine Firma verlinkt, die Software zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen herstellt.
Nach dem Urteil haftet Heise als Gehilfe gemäß § 830 BGB genauso wie die Firma selbst für die Ausfälle der Musikindustrie, der Vorwurf lautet "Beihilfe zu einer unerlaubten Handlung". Dass nicht direkt zur unerlaubten Software verlinkt wurde, ließen die Münchner Richter nicht gelten. Heise könne sich nicht auf die Pressefreiheit berufen und müsse gegenüber den Eigentumsinteressen der Musikindustrie zurückstehen. Immerhin wurde zugestanden, dass es sich bei dem Artikel nicht um "Werbung" handelte....

Trackback URL:
https://klausenerplatz.twoday.net/stories/610575/modTrackback

logo

klausenerplatz

Suche

 

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Archiv

April 2005
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
 
 
 
 
 7 
 
 

Aktuelle Beiträge

Historische Überdachung
Die Wilmersdorfer Straße hatte mal ein Dach überm U-Bahnhof....
rosawolke - 8. Dez, 16:51
Wassermangel?
Hier in der Spreekurve am Schloss Charlottenburg...
rosawolke - 11. Nov, 13:29
Auszeit beendet
Lange Sommertage und -nächte im Freien und in den Cafés...
rosawolke - 28. Okt, 17:54
Hebammenmangel
Anlässlich der aktuellen Situation der Hebammen in...
rosawolke - 24. Mär, 14:08
Zukunft für das Naturtheater...
Der Park Jungfernheide ist ein Gartendenkmal, angelegt...
rosawolke - 9. Feb, 15:14

Status

Online seit 7425 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 15. Jul, 02:03

RSS Box


68er-Nachlese
Ausflug
Beobachtungsposten
Biopolitik
Die Internationale
Grins
Hartzer Kaese
Internet Zensur
Katzenbilder
Kaufen im Kiez
Kulturbeutel
Musikempfehlungen
Neues Internetz
Persoenliche Notiz
Rat und Tat
Rechter Rand
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren