Internet Zensur

5
Apr
2005

Heise Urteil

Das Landgericht München veröffentliche heute das Urteil im Fall Musikindustrie gegen den Heise Verlag. In einem Newsticker Artikel hatte Heise auf eine Firma verlinkt, die Software zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen herstellt.
Nach dem Urteil haftet Heise als Gehilfe gemäß § 830 BGB genauso wie die Firma selbst für die Ausfälle der Musikindustrie, der Vorwurf lautet "Beihilfe zu einer unerlaubten Handlung". Dass nicht direkt zur unerlaubten Software verlinkt wurde, ließen die Münchner Richter nicht gelten. Heise könne sich nicht auf die Pressefreiheit berufen und müsse gegenüber den Eigentumsinteressen der Musikindustrie zurückstehen. Immerhin wurde zugestanden, dass es sich bei dem Artikel nicht um "Werbung" handelte....

1
Mrz
2005

Wie verhindert man Firmenblogging?

Oder müsste es heißen: "Blogging über Firmen?" Nico Lumma zitierte gestern eine Pressemitteilung der Internet Sicherheitsfirma Clearswift . Man zeigt sich besorgt über firmenschädigende Äußerungen von Mitarbeitern in Weblogs: "Die aktuellen Kündigungsfälle (z.B. bei Google) haben gezeigt, dass zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Recht auf die Wahrung von Unternehmensinteressen ein Spannungsbogen existiert."
Dazu passend präsentiert Clearswift dann eine Software zum Abblocken der Posting Funktionalität. Nico befürchtet das Schlimmste, falls auf diese famose Software verzichtet wird: Massenentlassungen aufgrund unkontrollierten Firmenbloggings :-)

28
Jan
2005

Internet Zensurversuch: Heise Artikel

Ich richte das Thema Internet Zensur als neuen Rubrikpunkt ein. Ob es Studentenseiten der FU, Online Magazine wie Heise oder auch Weblogs sind: Ich habe die Befürchtung, dass das Mundtotmachen durch Abmahnen oder andere Formen der Bestrafung eine Disziplin ist, die erst am Anfang steht...
Heise hat in einem Artikel auf die Umgehung von Kopierschutzmnaßnahmen bei Un-DVDs hingewiesen und dabei einen Link zur Herstellerfirma veröffentlicht. Eine Abmahnung von sechs Musikfirmen ist die Folge. Dreist ist auch die Behauptung, Heise habe die illegale Software beworben.
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