Der Heise Verlag aus Hannover, Herausgeber des Technews-Tickers
heise online, des Online-Magazins
Telepolis und verschiedener Papierausgaben von Computermagazinen wie
c't (kaufen, bitte!),
ist von der Musikindustrie für einen Link auf einen Software-Hersteller mit Kopierprogrammen
verklagt worden. Das Oberlandesgericht München hatte das Linkverbot in
letzter Instanz bestätigt.
Dagegen legt der Heise Verlag nun
Verfassungsbeschwerde ein. Bravo! An dem zu erwartenden Urteil wird man einiges über den Zustand der Freiheit in der Bundesrepublik ablesen können.